AGB Hundebetreuungsvertrag(Ergänzung der AGB Hundetraining)

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Hundebetreuungsverträge. Mündliche Vereinbarungen, die für „Hundekompetenz Alexander Minnich“ eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten sind nur dann bindend, wenn sie von „Hundekompetenz Alexander Minnich“ schriftlich bestätigt werden.
  2. Der Umfang der Betreuung durch „Hundekompetenz Alexander Minnich“ wird jeweils individuell im Vorfeld festgelegt und im Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten.
  3. Der Hundehalter hat bei Abschluss des Betreuungsvertrages sämtliche für die Betreuung des Hundes relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass diese im Betreuungsvertrag auch schriftlich festgehalten werden. Diese Informationen betreffen insbesondere besondere Eigenschaften des Hundes (z.B. Gefährlichkeit, Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden und/oder anderen Tieren, Verhalten gegenüber Menschen z. Bsp. läuft davon, ist nicht abrufbar, etc.), Krankheiten des Hundes und erforderliche Sonderbehandlungen bei der Verabreichung von Futter und Medikamenten. Werden keine Angaben betreffend Sonderbehandlung des Hundes bei der Fütterung festgehalten, wird „Hundekompetenz Alexander Minnich“ den Hund mit hochwertigem Futter versorgen.
  4. Alle bei „Hundekompetenz Alexander Minnich“ aufgenommenen Hunde müssen einen gültigen Impfschutz aufweisen und diesen durch ihren Impfpass belegen (Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Zwingerhusten, Tollwut, Leptospirose). Der Impfpass ist bei jedem Aufenthalt mitzubringen und wird bei der Rückgabe des Hundes wieder ausgehändigt. Alle Hunde sind einige Tage vor der Übergabe zu entwurmen und zu entflohen. Sollte eine Entwurmung/Entflohung oder Impfung während der Betreuung erforderlich werden, wird diese von „Hundekompetenz Alexander Minnich“ bzw. der betreuenden Tierarztpraxis auf Kosten des Tierhalters durchgeführt.
  5. Voraussetzung für die Betreuung eines Hundes ist weiters der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Der Hundehalter haftet jedenfalls für alle von seinem Hund während seines Aufenthalts verursachten Schäden, welche nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Der Tierhalter hält die Hundepension gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
  6. Sollte es im Verlauf des Aufenthalts bei „Hundekompetenz Alexander Minnich“ zur Läufigkeit der Hündin kommen, wird die Hündin separiert und einzeln betreut. Die dafür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
  7. Sollte im Betreuungszeitraum ein Hund erkranken, sich verletzen oder eine tierärztliche Untersuchung notwendig sein, wird die Behandlung von der Tierarztpraxis Mag. Verena Senoner/ Mag. Eva Rossmanith, Antonsgasse 14, 2500 Baden übernommen. Sämtliche hiefür anfallende Kosten sind vom Tierhalter zu übernehmen. Selbstverständlich wird „Hundekompetenz Alexander Minnich“ die im Betreuungsvertrag angegebene Kontaktperson informieren. Bei Nichterreichen der Kontaktperson trifft die Entscheidung einer tierärztlichen Untersuchung „Hundekompetenz Alexander Minnich“, die Entscheidung über die Art der Behandlung trifft die Tierarztpraxis Senoner/Rossmanith
  8. Für Erkrankungen, Verletzungen, Entlaufen, Diebstahl oder Ableben des Hundes während des Aufenthalts besteht für „Hundekompetenz Alexander Minnich“ nur eine Haftung bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, ebenso für Folgeschäden, resultierend aus Erkrankungen oder Entlaufen des Hundes.
  9. Die Übergabe und Übernahme des Hundes erfolgt ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung. Kurzfristige Buchungen sind nur bei bereits vorher betreuten Hunden entsprechend dem Platzangebot möglich.
  10. Sollte der Hundehalter den Hund nicht zum vereinbarten Termin abholen übernimmt „Hundekompetenz Alexander Minnich“ die weitere Betreuung des Hundes auf Kosten des Hundehalters für maximal zwei Wochen und behält sich vor, nach Ablauf dieser Zeit den Hund beim zuständigen Tierschutzverein abzugeben.
  11. Der vereinbarte Preis für die Betreuung ist im Voraus zu entrichten. Bei Überweisung muss der gesamte Betrag am ersten Tag der gebuchten Betreuung am Konto von „Hundekompetenz Baden“ eingelangt sein. Darüber hinaus angefallene Kosten, z.B. für Training, Sonderbehandlungen (läufig, unsauber, unverträglich, …), tierärztliche Betreuung, Medikamente, etc. sind bei Abholung in Bar zu entrichten.
  12. Für jeden begonnenen Kalendertag ist der volle Preis zu entrichten.
  13. Eine Haftung von „Hundekompetenz Alexander Minnich“ für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc.) besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  14. Im Hinblick auf die nur begrenzt zur Verfügung stehende Anzahl von Betreuungsplätzen werden von „Hundekompetenz Alexander Minnich“ im Fall einer kurzfristigen Stornierung anteilige Gebühren verrechnet. Bei Stornierung bis drei Wochen vor dem Aufnahmedatum entstehen keine Gebühren. Bei Stornierung bis eine Woche vor dem Aufnahmedatum werden 30 %, bei Stornierung innerhalb einer Woche vor dem Aufnahmedatum 50 % der Kosten des gebuchten Aufenthalts verrechnet.
  15. Der Hundehalter erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Registrierung der personen- und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei von „Hundekompetenz Alexander Minnich“.
  16. Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch die vorgenannten Bestimmungen nicht eingeschränkt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

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